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Zeitarbeitsunternehmen

Zeitarbeitsunternehmen (Personaldienstleister) beraten wir auch über die Vertragsmodelle des On-Site-Management (bekannt auch unter dem Synonym Inhouse- Services) sowie beispielsweise auch dem speziellen Master-Vendor-Modell und den daneben möglichen Co- Partner-Verträgen. Da es sich hierbei um äußerst umfangreiche Vertragswerke handelt, besprechen wir ausführlich, welche Einzelregelung für Ihr Zeitarbeitsunternehmen wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich durchsetzbar ist. Wir erstellen für Sie sodann einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Auftraggeber (Entleiher).

On-Site-Management lässt ich mit „Vor-ob-Management“ übersetzen. Kennzeichend hierfür ist die Überlassung einer großen Zahl von Zeitarbeitnehmern über einen längeren Zeitraum. Häufig kann ein Zeitarbeitsunternehmen die Personalanforderung mit seinem eigenen Personal nicht alleine sicherstellen. Deshalb wird im Rahmenvertrag mit dem Entleiher vereinbart, dass weitere Zeitarbeitsunternehmen (Copartner genannt) ergänzend eigene Zeitarbeitnehmer zur Verfügung stellen. Das Hauptdienst- leistende Personalunternehmen wird wegen der zentralen Bedeutung für das On-Site-Management als „Master“ bezeichnet. Häufig hat der Personaldienstleister, welcher die Zeitarbeitnehmer dem Entleiher zur Verfügung stellt, ein eigenes Büro beim Auftraggeber. Prägendes Merkmal des On-Site-Management ist nämlich die Dienstleistungs-Funktion, welche das Zeitarbeitsunternehmen als Verleiher neben der Überlassung von Arbeitnehmern erbringt. Die Dienstleistung besteht darüber hinaus auch in der Organisation, Koordination, Betreuung und Verwaltung des gesamten zur Verfügung gestellten Zeitarbeits-Personals beim Auftraggeber bzw. Entleiher. Die Dienstleistung umfasst sämtliche Lebensphasen der Zeitarbeit: Die Prüfung, wer den geeignetsten Kandidaten hat, die Vermittlung der Vorstellung des Zeitarbeitnehmers, die Einweisung in den Einsatzbereich, die Betreuung der Leiharbeitnehmer während des Einsatzes, die Betreuung der Abrechnung der Arbeitnehmerüberlassung und die organisatorische Begleitung der Beendigung des Einsatzes. Dieser Bündelungseffekt macht das On-Site-Management für Entleiherfirmen äußerst attraktiv. Für den Verleiher, nämlich das Zeitarbeitsunternehmen, ist eine solche vertragliche Gestaltung vorteilhaft, da Co-Partner soweit wie möglich im Hintergrund belassen werden und das Zeitarbeitsunternehmen Nr. 1 im Leiherbetrieb ist, was vertraglich abgesichert ist.

Beim On-Site-Management sind maßgeschneiderte Lösungen erwünscht und äußerst wichtig. Deshalb sind neben den beiden Grundmodellen des On-Site-Managements – Master mit oder ohne Co-Partner - Master mit oder ohne zentraler Verkaufs- und Verhandlungsposition – abweichende Modelle, maßgeschneidert auf den Einzelfall erforderlich.

Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg