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Betriebsverfassungsrecht / Recht der Betriebsräte, Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte

Dies betrifft Fragen zur Betriebsratswahl, zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, die Mitwirkung des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten, Mitbestimmung des Betriebsrats über Arbeitsplätze, die Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Wir beraten und vertreten Betriebsräte im Einigungsstellenverfahren sowie in den Arbeitsgerichtsverfahren/Beschlussverfahren zur Zustimmungsersetzung durch die Arbeitsgerichte beispielsweise bei Einzelmaßnahmen. Wir vertreten einzelne Betriebsratsmitglieder bei Kündigungsschutzverfahren im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte als Gremium vertreten wir bei der Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten wie dem Interessenausgleich oder der Erstellung und Verhandlung eines Sozialplanes.

Als Arbeitgeber beraten wir Sie in der täglichen Zusammenarbeit mit einem Betriebsrat und geben Hilfestellung, wann und in welcher Weise beispielsweise der Betriebsrat im Einzelfall zu beteiligen ist.

Sollten Sie Betriebsratsmitglied sein, und sich aufgrund Ihrer Tätigkeit als Betriebsrat durch den Arbeitgeber diskriminiert fühlen, so können wir Ihnen auch hier kompetent weiterhelfen.